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Aktuelle Information zur Geflügelpest

23.04.2024

Aufgrund der insgesamt wärmeren Witterung und der geringen Anzahl an aufgefundenen Wildvögeln, bei denen Geflügelpest festgestellt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die größte Gefahr für einen Eintrag der Tierseuche in den Hausgeflügelbestand saisonbedingt vorüber ist.

Daher wurden die Risikogebiete entsprechend angepasst. Jene Gebiete in Oberösterreich mit stark erhöhtem Risiko wurden herabgestuft zu Gebieten mit erhöhtem Risiko. Gebiete mit erhöhtem Risiko wurden auf jene Bereiche reduziert, in denen aufgrund der Lage an Gewässern bzw. einer sehr hohen Geflügeldichte weiterhin eine größere Ansteckungswahrscheinlichkeit besteht.

Es besteht somit österreichweit keine Stallpflicht mehr. Die novellierte Geflügelpest-Verordnung ist am 19.04.2024 in Kraft getreten.

Die Auflistung der Gebiete mit erhöhtem Risiko ist in der Novelle der Geflügelpest-Verordnung zu finden. Es darf auch auf die aktuelle Information auf der Homepage des Landes Oberösterreich hingewiesen werden. Auf dieser Seite befindet sich auch eine Karte mit Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Risiko. In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Ein diesbezügliches Informationsblatt findet sich ebenfalls auf der Homepage des Landes OÖ. Die Einhaltung grundsätzlicher Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen wird jedoch auch in Gebieten, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind, dringend angeraten.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass Auflagen für Veranstaltungen mit Geflügel nur in Gebieten mit erhöhtem Risiko gemacht werden können (§ 7 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung). Hinsichtlich der Auflagen ist das Schreiben ESV-2016-400368/534-Gl vom 04.12.2023 nach wie vor gültig.  

Weiterführende Informationen

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